Elektroaltgeräteverordnung

Elektroaltgeräteverordnung.

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte (zusammen: Altgeräte) dürfen nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden. Altgeräte enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Herstellers.
Bitte geben Sie Altgeräte in den dafür vorgesehenen Rücknahmesystemen ab. In Deutschland erfolgt die Rücknahme von Altgeräten durch Recyclinghöfe der Kommunen. Bitte informieren Sie sich über das in Ihrem Land gültige Rücknahmesystem und nutzen dieses zur Entsorgung. Auf dem Gebiet der Europäischen Union ist die Rückgabe unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben.

Alle Altgeräte werden wiederverwertet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zick oder Nickel wiedergewinnen. Hinweise zur Bedeutung von auf Batterien und Akkus bzw. Elektro- und Elektronikgeräten angebrachten Symbolen: