Batterieverordnung

Batterieverordnung.

Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

Batterien und Akkumulatoren (zusammen: Altbatterien) dürfen nach Gebrauch nicht im unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) entsorgt werden. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Herstellers.
 
Bitte geben Sie Altbatterien in den dafür vorgesehenen Rücknahmesystemen ab. In Deutschland erfolgt die Rücknahme von Altbatterien durch Recyclinghöfe der Kommunen oder überall dort wo Batterien betreffender Art verkauft werden. Bitte informieren Sie sich über das in Ihrem Land gültige Rücknahmesystem und nutzen dieses zur Entsorgung. Auf dem Gebiet der Europäischen Union ist die Rückgabe unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte entnehmen Sie Altbatterien aus Altgeräten vor deren Rückgabe. Bitte werfen Sie auch nur entladene Batterien und Akkumulatoren in die dafür vorgesehenen Behälter und kleben Sie bei Lithium- Batterien die Pole ab.
 
Alle Altgeräte werden wiederverwertet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink oder Nickel wiedergewinnen.
 
Hinweise zur Bedeutung von auf Batterien und Akkus bzw. Elektro- und Elektronikgeräten angebrachten Symbolen:

Schadstoffhaltige Batterien sind des Weiteren mit folgenden chemischen Symbolen besonders gekennzeichnet:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masse­prozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masse­prozent Cad­mium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masse­prozent Quecksilber


Der Batteriepfand: Teil des Kaufs und Verkaufs von Fahrzeugbatterien

Mit dem Verkauf von Fahrzeugbatterien sind wir als Vertreiber nach (§10 BattG) verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, sofern Sie Endverbraucher sind und zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug- Altbatterie an uns zurückgeben. Das Batteriepfand ist nicht im Preis für die Batterie enthalten und wird in unserem Shop neben dem Kaufpreis am Artikel gesondert ausgewiesen.

So funktioniert der Batteriepfand

Als Kunde erhalten Sie von uns beim Kauf einer Fahrzeugbatterie (ohne Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie) mit der Bestellung einen Pfandschein über den gesetzlichen Pfandbetrag in Höhe von 7,50 Euro. Möchten Sie später Ihre Batterie als Altbatterien zurückgeben, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1.) Bei Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie an einer kommunale Sammelstelle oder im Handel können Sie sich durch Unterschrift und Stempel auf dem Pfandschein die Rückgabe bestätigen lassen. Anschließend hast du die Möglichkeit, diesen Pfandschein an uns zu senden, um dein Pfand zurückerstattet zu bekommen:

Adresse für die Einsendung deines Pfandscheins:

HUBAUER GmbH
Batteriepfand
Ingolstädter Str. 19
84030 Landshut
Deutschland

Der Pfandbetrag in Höhe von 7,50 Euro wird anschließend auf das von Ihnen auf dem Pfandschein angegebene Konto überwiesen. Gut zu wissen: Viele Entsorger vor Ort zahlen Ihnen bis zu 20 Euro für Altbatterien.

> Hier kannst du den Pfandschein downloaden und ausdrucken.

2.) Du kannst Fahrzeug-Altbatterien, die Sie bei uns gekauft haben, auch direkt bei uns in Landshut abgeben oder dorthin senden (siehe Anschrift unter dem Text „Rücknahme von Altbatterien“) und erhältst dein Pfand erstattet.